In den vergangenen Jahren kam es in Deutschland immer wieder zu zum Teil tödlichen Unfällen durch umgestürzte Tore. Aufgrund dieser tragischen Ereignisse möchte der Bayerische Fußball-Verband seine Vereine nochmals eindringlich daraufhin weisen, dass von nicht gesicherten Toren eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt den Eigentümern und Betreibern der Fußballplätze und Hallen.
Die Fußballregel 1 des DFB schreibt vor, dass die Tore fest im Boden verankert sein müssen. "Tragbare Tore dürfen nur verwendet werden, wenn sie diesen Anforderungen entsprechen." Ähnliche Vorschriften finden sich sowohl in den FIFA-Hallenrichtlinien als auch in unseren Kleinfeldrichtlinien. In den Richtlinien für Futsal ist folgendes zur Beschaffenheit der Tore ausgeführt:
"Die Torgröße ist auf die Größe 3 x 2 Meter (Handballtore) begrenzt. Andere Torgrößen sind nicht erlaubt. Die Tore müssen über einen Sicherheitsmechanismus verfügen, der ein Umkippen verhindert. Tragbare Tore dürfen verwendet werden, müssen aber über die gleichen Sicherheitsmechanismen verfügen wie herkömmliche Tore."
Der Bayerische Fußball-Verband bittet eindringlich alle Vereine um Beachtung und Einhaltung dieser Vorschriften. In diesem Zusammenhang möchte der Bayerische Fußball-Verband auf eine Veröffentlichung der gesetzlichen Unfallversicherung zum Thema Sportstätten und Sportgeräte ("Hinweise zur Sicherheit und Prüfung") hinweisen. Im Vereins-Service-Bereich der BFV-Homepage ist die Broschüre als Download verfügbar (hier klicken). Ebenfalls ist bei Verwendung von Fußballtoren die DIN-Vorschrift EN 748 Spielfeldgeräte - Fußballtore - Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren zu beachten. Diese Vorschrift kann über den Beuth-Verlag kostenpflichtig bezogen werden.
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